Brief an den ORF
Einige von Ihnen haben bereits eine Zahlungsaufforderung von der ORF-Beitrags Service GmbH erhalten. Die Zahlungsaufforderung berechtigt Sie nicht, gegen diese ein Rechtsmittel zu erheben, sondern müssen Sie einen Bescheid anfordern. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier.
Sobald Sie in weiterer Folge einen entsprechenden Bescheid erhalten haben, können Sie binnen einer Frist von 4 Wochen (ab Zustellung) eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Das Einbringen der Beschwerde ist kostenpflichtig und beträgt die Gebühr (aus jetziger Sicht) EUR 30,00. In diesem Verfahrensstadium besteht kein Anwaltszwang.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abweist, können Sie weiter beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof ein entsprechendes Rechtsmittel gegen die abweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einbringen, besteht allerdings hierfür Anwaltszwang; das heißt Sie müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.